Damals gab der Täter noch rundum zu, dass er „seine Tochter erledigen wollte“, wovon er später nichts mehr wissen wollte. Er bestritt einen Tötungsvorsatz und auch die Verursacherrolle. „Sie waren immer das Opfer Ihrer Tochter, der Umstände“, hielt ihm die Richterin am Landgericht ironisch entgegen. „Irgendeine Einsicht ist Ihnen nicht anzumerken.“
Natürlich hatte die Tat eine gewisse Vorgeschichte, und auch die sprach nicht für den Angeklagten. Zwischen ihm und seiner Tochter herrschte seit deren zwölften Lebensjahr schon eine „spannungs- und konfliktgeladene Beziehung“. Das Mädchen entwickelte während seiner Pubertät seine eigene Vorstellung vom Leben: Selbstbestimmt und frei wollte es leben, bald nahm die Jugendliche auch erste Beziehungen zum anderen Geschlecht auf. „Die Vorstellung des Vaters war konservativ geprägt. Die Tochter sollte heiraten, in der Familie bleiben und vor der Hochzeit keinen Sex haben“, fasste es die Richterin zusammen.
Das konnte nicht lange gut gehen. Im Oktober 2012 wurde das Mädchen das erste Mal aus der Familie genommen, es lebte kurze Zeit in einer Wohngruppe, kehrte aber wieder zur Familie zurück. Der Vater kooperierte mit dem Jugendamt. Aber es war eine On-Off-Beziehung: Mal klappte es zwischen Vater und Tochter, dann krachte es wieder.
Ständig lauerte der Mann der jungen Frau, die mittlerweile eine Ausbildung machte und auf eigenen Füßen stand, auf, dokumentierte jeden ihrer Schritte, geriet auch in handgreifliche Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Partnern der Tochter. Einmal hatte er das Mädchen schon aus einer Unterbringung entführt und dabei auch auf sie eingeschlagen. Seither hatte er ein Annäherungsverbot, das ihn nicht weiter interessierte.
Auch als die Richterin ihn darauf hinwies, dass „die Narben die Tochter diese ein Leben lang an die furchtbare Geschichte erinnern“ werden, zeigte er keinerlei Regung.