Wie es in einer Pressemitteilung heißt, haben die Kontrolleure sehr häufig Verstöße gegen das Nichtrauchergesetz festgestellt. Zum Beispiel stand die Tür zum Raucherzimmer offen, oder es war gar keine Tür vorhanden, oder es wurde schlicht in allen Räumen geraucht. In einer Shisha-Bar stießen die Ordnungshüter auf einen Minderjährigen – und stellten damit einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz fest. Fehlende Preisaushänge am Eingang oder fehlende Preisverzeichnisse haben ebenfalls Konsequenzen. Sie stellen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung dar. Außerdem beanstandeten die Kontrolleure, dass es nicht überall mindestens ein alkoholfreies Getränk gab, das günstiger ist als das billigste alkoholische Getränk; dass manche Gläser keinen Strich haben, der die Füllhöhe anzeigt; dass auf der Karte Säfte angeboten, tatsächlich aber nur Nektar ausgeschenkt wurde. Hygienische Verfehlungen gab es auch, Details werden keine genannt.